Innoha GmbH

Hindenbrugstr. 58a,

30851 Langenhagen

Sitz und Registergericht: Hannover HRB 217258


St.-Nr: 27/200/24710
USt.-ID: DE 320106065
Geschäftsführung: Besnik Halimi

 

§ 1 Allgemeines

Diese nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte an gewerbliche Kunden mit der Innoha GmbH im folgenden Verkäufer genannt. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Eine Abbedingung der Schriftform ist ebenfalls nur schriftlich möglich. Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten.

§ 3 Preise und Nebenkosten

Preise gelten ab dem nächsten Auslieferungslager des Verkäufers und verstehen sich rein netto. Veranlasst der Verkäufer die Versendung für den Käufer, hat der Käufer alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten zu tragen. Der Versand erfolgt in handelsüblicher Weise ohne Verantwortung für billigste Verfrachtung, sofern keine besondere Anweisung des Käufers vorliegt. Bei Empfang einer beschädigten Sendung ist der Käufer verpflichtet, auch für den Fall, dass der Verkäufer das Transportrisiko trägt, die erforderlichen Unterlagen für den Schadensbeweis zu erlangen und dem Verkäufer unverzüglich schriftlich hierüber Anzeige zu machen. Dies gilt sinngemäß auch für den Verlust von Ware während der Beförderung.

§ 4 Lieferung

Alle auch schriftlich angegebenen Liefertermine sind immer unverbindlich. Verzögerungen infolge höherer Gewalt, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen oder behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich der angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom noch nicht erfüllten Vertrage zurückzutreten. Das gleiche gilt auch für alle anderen Fälle, in denen durch Behinderung, die von dem Verkäufer nicht zu vertreten ist, die Lieferung verzögert oder unmöglich wird. Der Käufer kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn er ausdrücklich eine Lieferfrist als bindend vereinbart hat, diese von dem Verkäufer nicht eingehalten wird, er schriftlich eine Nachfrist von mindestens vier Wochen gesetzt hat und diese Frist, die mit dem Zugang der Nachfristsetzung bei uns beginnt, fruchtlos verstrichen ist.

§ 5 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers oder eines Unterlieferanten verlassen hat. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Käufers, so geht die Gefahr bei Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Dasselbe gilt bei der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten des Verkäufers.

§ 6 Gewährleistung

Die Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Unterbleibt diese Untersuchung, so ist jegliche

Gewährleistungspflicht des Verkäufers für Mängel der Ware, es sei denn sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Die Beschaffenheit der Ware gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht unverzüglich nach Eintreffen der Ware, spätestens 14 Tage, am Bestimmungsort beim Verkäufer schriftlich angezeigt wird oder wenn der Käufer die Ware weiter veräußert. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Soweit der Käufer seine Mängelrechte ordnungsgemäß ausgeübt hat, kann er für fehlerhafte oder den vereinbarten Bedingungen nicht entsprechende Waren kostenfreie Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach Wahl des Verkäufers verlangen. Falls eine Ersatzlieferung unmöglich ist oder sie mit unangemessen hohen Kosten verbunden ist, ist der Käufer auf die Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt verwiesen. Weitergehende Ansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind ferner sämtliche Schadenersatzansprüche, soweit diese nicht auf arglistige Täuschung, das Fehlen ausdrücklich vertraglich zugesicherter Eigenschaften, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder die Verletzung von Hauptleistungspflichten gestützt werden oder anderweitig gesetzlich zwingend gehaftet wird.

§ 7 Zahlung

Alle Rechnungen des Verkäufers sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zu zahlen. Die Gewährung von Skonto bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Der Verkäufer ist nicht zur Annahme von Schecks oder Wechseln verpflichtet, die Annahme erfolgt jedoch stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen sind vom Käufer zu tragen und sofort zu entrichten. Werden dem Verkäufer Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder seine Zahlungen eingestellt werden, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und den Scheck zurückzugeben. Dasselbe gilt, wenn der Käufer mit der Bezahlung anderer Lieferungen im Verzug ist. In diesen Fällen kann der Verkäufer außerdem Vorauszahlung und Sicherheitsleistungen verlangen. Verlangt der Verkäufer überdies Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so bemisst sich der Schaden ohne weitere Feststellung auf 30 % des Warenwertes. Dem Käufer bleibt es unbenommen, dem Verkäufer einen geringeren Schaden nachzuweisen. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder Aufrechnungen mit Gegenforderungen jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund oder anderer Abzüge sind unzulässig. Dies gilt nicht, wenn die Gegenforderung rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Der Käufer ist, sofern er Händler ist, berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen. Er ist jedoch nur berechtigt, die Ware an Endverbraucher weiter zu verkaufen. Eine Weiterveräußerung an Wiederkäufer ist ausdrücklich nicht gestattet. Sämtliche aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn sich der Käufer mit der Zahlung in Verzug befindet. Der Käufer ist dann verpflichtet, Namen, Anschrift und Forderungshöhe aller Personen mitzuteilen, an welche die Vorbehaltsware durch ihn veräußert wurde. Verpfändung oder Sicherungsübereignung sind unzulässig. Solange der Käufer sich nicht in Zahlungsverzug befindet, wird der Verkäufer die Abtretung nicht offenlegen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Insolvenzantragstellung – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 9 Bildrechte

Die Benutzung, Verbreitung oder Verwendung von Inhalten und Bildern in Teilen oder Gesamt bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung der Relita Dr.Woite GmbH . Bei jeglicher widerrechtlichen, nicht genehmigten Verwendung zeigt Relita bereits im Vorfeld eine Schadensersatzforderung von mindestens € 5.000 für jeden Einzelfall an zzgl. entstandener Kosten für Recherche, Rechtsberatung, Klageverfahren und sonstige damit verbundene Aufwendungen.

§ 10 Haftungsbeschränkung

Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf:
• Verletzung der Hauptleistungspflichten
• Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
• Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
In jedem Falle ist die Eintrittspflicht auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese bemisst sich in der Regel nach dem jeweiligen Wert der Lieferung.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist Hannover, sofern der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. Soweit einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sind, verpflichten sich die Parteien,, eine der unwirksamen Regelungen möglichst nahestehende wirksame Regelung zu treffen. Die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen bleibt davon unberührt.

§ 12 Auslandsgeschäfte

Für Auslandsgeschäfte gelten zusätzlich die folgenden Bedingungen
• Sämtliche Geschäfte einschließlich Scheckgeschäften, unterliegen dem deutschen Zivil- und Handelsrecht. Die Regelungen des internationalen Privatrechts und des UN- Kaufrechts sind ausgeschlossen.
• Bei Lieferung ins Ausland kann der Verkäufer Vorauszahlung oder Akkreditiv (L/C) verlangen. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung Kasse gegen Dokumente (P/D). Die Zahlung erfolgt in Euro.
• Zölle, Gebühren, Abgaben und etwaige Steuern aus der Vertragsdurchführung und Lieferung trägt der Besteller, ausgenommen Steuern, die von dem Sitzland des Verkäufers erhoben werden.
• Wir sind berechtigt, gegen den Besteller auch in dessen Heimatland Klage zu erheben. Falls das dort zuständige Gericht die Anwendbarkeit deutschen Rechts ablehnt, unterliegt das gesamte Vertragsverhältnis den Bestimmungen des UN-Kaufrechts unter Beachtung der in diesen Bedingungen getroffenen Vereinbarungen.
• Der Verkäufer ist ferner berechtigt, Ansprüche gegenüber dem Besteller im Schiedsgerichtsverfahren unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges geltend zu machen. Das Verfahren ist bei der Industrie- und Handelskammer Hannover.

§ 13 Ergänzungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen für Debitoren im Factoring

Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Vertragsbeziehungen abzutreten, sofern im Vertrag mit dem Kunden dem nichts entgegenstet.

Auf sämtliche zwischen uns geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen des deutschen Rechts Anwendung.
Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz unserer Firma oder Pforzheim.

Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt – insbesondere die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware – ohne einen vorherigen Rücktritt vom jeweiligen Kaufvertrag geltend zu machen.
Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die AKTIVBANK AG, Stuttgarter Str. 20-22, 75179 Pforzheim, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die AKTIVBANK AG übertragen, sofern die Forderungen am factoring teilnehmen.
Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunde ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 14 Datenschutz

Der Betreiber dieser Seite nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

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